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Logik der SVP

Freitag, 1. Juni 2007, 21:08 | Politik | von Theddy |

Wenn das Bundesgericht mit 6:1 entscheidet, dass das Obwaldner Steuergesetz mit degressivem Steueransatz verfassungswidrig ist, dann ist das nach SVP ein verfassungswidriger Entscheid. Diese „Logik“ kann man wohl nur in einer solchen Partei verstehen. Das Bundesgericht ist genau auch dafür zuständig, verfassungswidrige Gesetze zu rügen, wenn die Vorinstanzen das nicht schon gemacht haben. Der Ansatz, dass das Volk immer Recht hätte, ist so gesehen eben falsch – auch „das Volk“ hat sich an die Verfassung zu halten und kann nicht Gesetze beschliessen, die der Verfassung widersprechen. So gesehen ist der Entscheid des Gerichts nicht „politisch“, wie die SVP jetzt sagt, sondern immer noch juristisch – es geht um ein Gesetz, dass juristisch nicht der Verfassung entspricht. Wenn „das Volk“ in Bezug auf Steuergesetze was ändern will, muss die Verfassung entsprechend geändert werden. So läuft das in unserer direkten Demokratie immer noch.

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