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Login – wozu?

Mittwoch, 20. August 2008, 17:26 | Blogs | von Theddy |

Hatte heute Nachmittag ein bisschen Zeit, mich in der Bloggerwelt umzusehen und via slug.ch ein paar Artikel zu lesen. Meiner Meinung nach „lebt“ die Bloggerwelt ja auch davon, dass Leser ihre Kommentare abgeben können. Aber an vielen Orten ist das nur nach Registrierung möglich – an einem Ort (ich sage jetzt keine Namen) kann man auch die Kommentare erst nach einer Registrierung lesen. Wozu? Für mich ist ein Artikel auf dem Blog nicht einfach ein Monolog – es ist doch auch Einladung zur Diskussion. Und warum den Leser und Kommentatorenkreis einschränken? Ich sehe nicht ein, wieso. Für mich ist ein alter Beitrag, der sich zu dieser Login-Problematik äussert, immer noch aktuell. Und auf meinem Blog gibts unten einen Button, der sagt, dass man sich hier vor dem Schreiben eben nicht einloggen muss.

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Kommentare

Kommentar #1 von: amade.ch
Geschrieben am: Mittwoch, 20. August 2008, 17:42

hihi, wow, jetzt krieg‘ ich noch einen eigenen beitrag? nicht schlecht. das einlog-prozedere auf meinem blog war nicht grundlos vorhanden. wir haben mit unserer ehemaligen blog-community sehr schlechte erfahrungen mit der deutschen justiz gemacht. die forenhaftung schlägt da nämlich auch bei kommentaren gnadenlos zu und trifft nicht etwa den schreiber eines kommentars, sondern den betreiber des forums oder blogs.

und: auf Deinen input hin wird das ganze jetzt ausgeschaltet. 🙂

Kommentar #2 von: theddy
Geschrieben am: Mittwoch, 20. August 2008, 17:46

Aber dein Blog hat doch Standort Schweiz? Was kann da die deutsche Abmahnwelle bei uns bewirken oder bezwecken, doch einfach nichts, oder?

Kommentar #3 von: amade.ch
Geschrieben am: Mittwoch, 20. August 2008, 17:50

das hätte ich auch gedacht. ist aber leider komplett falsch. es gilt scheinbar das recht, welches am standort der verletzung geltend ist. völliger bullshit zwar, aber was will man machen.

Kommentar #4 von: theddy
Geschrieben am: Mittwoch, 20. August 2008, 18:00

Hmm – bist du da ganz sicher? Ist das nicht nur Einschüchterung, wie bei den Geldeintreibern? Huch, da hatte ich mal auch eine böse Geschichte – aber dank der Hilfe vom Beobachter habe ich nur bezahlt, was ich wirklich geschuldet habe – keinen einzigen Euro Spesen.

Kommentar #5 von: rniederer
Geschrieben am: Mittwoch, 20. August 2008, 18:31

Das glaube ich nicht. Das Recht gilt dort wo der „Besitzer“ wohnt. Das ist alles nur Einschüchterung. Ich finde eine solche Einschränkung einfach sinnlos.

Kommentar #6 von: amade.ch
Geschrieben am: Donnerstag, 21. August 2008, 17:47

brauchst es nicht zu glauben, wahr ist’s leider trotzdem.

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